Wissenswertes
Ihr gutes Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen
Nach einem Verkehrsunfall steht es dem Geschädigten grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.
Das gilt auch, wenn der regulierende Versicherer ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen beauftragt hat.
Die Kosten für ein Sachverständigengutachten sind durch den Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattungspflichtig. Eine Ausnahme sind sogenannte Bagatellschäden. Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn der Reparaturwert unterhalb von ca. 750,00 € anzusetzen ist. In diesen Fällen erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag mit Lichtbildern zum Darlegen für die gegnerische Versicherung.
Die Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen gewährleistet, dass der Unfallschaden vollständig erkannt wird und die Schadenersatzansprüche des Geschädigten in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über Schadenart und -umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Differenzen über den Schadenhergang oder die Art der Reparaturdurchführung gibt.
Oftmals bieten Versicherungen das Beauftragen eines eigenen Sachverständigen bzw. die Übernahme des gesamten Schadenmanagements an. Hierbei sollte jedoch bedacht werden, dass man bei diesem Angebot der gegnerischen Partei das Kalkulieren der gesamten Schadenhöhe überlässt! Ein unabhängiger Sachverständiger hingegen gewährt ihnen eine neutrale Beurteilung der Schadenhöhe und aller anfallenden Nebenkosten.
Auch der Kostenvoranschlag einer Werkstatt kann ein Sachverständigengutachten nicht ersetzen. Er hat in einem Streitfall keinerlei Beweiskraft und es werden keine Aussagen über eine eventuelle Wertminderung Ihres Fahrzeuges gemacht. Auch werden wichtige Positionen wie der Wiederbeschaffungswert, Restwert und Ausfallzeiten nicht beziffert.
Lassen Sie sich Ihr Recht auf eine vollständige Schadenregulierung nicht nehmen – Sie verzichten ansonsten auf Geld, das Ihnen zusteht.
Wir helfen Ihnen einen Schaden an ihrem Fahrzeug schnell und unabhängig abzuwickeln.
Gerne besuchen wir Sie zum vereinbarten Termin.
Auch am Wochenende.