Schaden­gutachten

Wer mit seinem KFZ unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, dem drohen Nachteile bei der Schadensregulierung  – sofern er seine Rechte und Ansprüche nicht vollumfänglich geltend macht. Ihr kompetenter Partner in dieser Situation ist ein unabhängiger Sachverständiger, der sich mit der Dokumentation und Abwicklung von Unfallschäden bestens auskennt und Ihre Interessen von Anfang an professionell vertritt. Der Gutachter sorgt für die Beweissicherung, ermittelt und beurteilt den exakten Umfang des Schadens und dokumentiert Wertminderungen. Unstimmigkeiten über die Schadenshöhe und ihre vollständige Beseitigung bleiben Ihnen damit erspart.

Ein neutrales, gemäß den jeweiligen Haftpflicht- oder Kaskobedingungen erstelltes Schadengutachten ist die Basis für eine faire Abwicklung des Unfalls mit der gegnerischen Versicherung bzw. dem Unfallverursacher. Die umfassende Dokumentation beugt Interessenkonflikten vor und verhindert, dass Sie als Geschädigter womöglich für entstehende Kosten aufkommen müssen. Darin enthalten sind alle erforderlichen Angaben zur Beweissicherung – dies reicht von Bildern über Beschreibungen des Fahrzeugschadens bis hin zu Angaben zu Plausibilität, Vorschäden, Ausfallkosten und dem Fahrzeugwert.

Welche Vorteile hat ein qualifiziertes Schadengutachten?

Grundsätzlich hat der Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt keine beweissichernde Funktion, da er weder umfassend, noch verkehrsfähig oder gar prozesstauglich ist. Ein Kostenvoranschlag dient weder zur Klärung von Sachverhalten noch zur Sicherung von Ansprüchen. Auch enthält er keinerlei Angaben zur eventuell vorliegenden Wertminderung Ihres Fahrzeugs.
Darüber hinaus sind Kostenvoranschläge in den meisten Fällen mit einem Unkostenbeitrag an die erstellende Werkstatt verbunden, der zu Lasten des Geschädigten verbleibt und nur bei Reparatur in der Werkstatt später verrechnet wird. Bei einer sogenannten fiktiven Abrechnung tragen Sie dieses Kosten selbst.

Ihre Rechte und Ansprüche.

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie Rechte und Ansprüche, die Ihnen eine faire und nicht zu Ihren Ungunsten ausfallende Regulierung des Schadens an Ihrem Fahrzeug gewährleisten.

  • Sie können sowohl Sachverständige und gegebenenfalls Rechtsanwälte als auch die zu beauftragende Reparaturwerkstatt frei wählen.
  • Sie können sich die veranschlagten Reparaturkosten wahlweise abzüglich der Mehrwertsteuer erstatten lassen, die sogenannte fiktive Abrechnung.
  • Sie haben Anspruch auf einen Mietwagen. Wenn Sie hiervon keinen Gebrauch machen, erhalten Sie statt dessen eine Entschädigung für den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeugs.
  • Die Versicherung des Unfallverursachers trägt die Kosten für das Schadengutachten bzw. im Bagatellbereich für das Kurzgutachten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflicht zur Schadenminderung berücksichtigt wird.

Was kostet ein Schadensgutachten und wer zahlt es?

Handelt es sich um einen nicht selbst verschuldeten KFZ-Unfall, trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Regulierung erforderlichen Kosten. Hierunter fallen auch die Kosten für ein neutrales Gutachten Ihres beschädigten Fahrzeuges.
Ein Sonderfall sind sogenannte Bagatellschäden (derzeit in Höhe von unter 750 Euro). In diesem Fall kann der unabhängige Sachverständige für die eintretende Versicherung eine Kostenkalkulation mit Bildanhang zur Darlegung des entstandenen Schadens erstellen. Diese Leistung übernimmt ebenfalls die gegnerische Versicherung.
Handelt es sich dagegen um einen selbst verschuldeten Unfall, werden die Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug — sofern eine Kaskoversicherung besteht — individuell über die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages geregelt.
Das für ein KFZ-Gutachten veranschlagte Honorar orientiert sich in aller Regel an der zu Grunde gelegten Schadenhöhe und wird über vorliegende Tabellen ermittelt. Je höher der Schaden, desto zeitaufwendiger das Gutachten und höher das anfallende Honorar für den beauftragten Sachverständigen.
Als ortsübliches Sachverständigenhonorar ist in Deutschland laut Rechtsprechung die regelmäßig aktualisierte Honorarbefragung des BVSK anzusehen. Um der Schadenminderungspflicht nachzukommen halten wir uns an diesen Rahmen und gewährleisten hiermit unseren Kunden ein rechtskonformes Abrechnungsverfahren mit der gegnerischen Versicherungsgesellschaft.

Unser Service:

Wir unterstützen Sie umfassend bei der gesamten Abwicklung des Schadens an Ihrem Fahrzeug. Für Ihre Fragen haben wir immer ein offenes Ohr. Wir klären im Vorfeld, welche Form von Gutachten je nach vorliegender Situation in Ihrem Sinne gerechtfertigt ist. Wir erstellen qualifizierte Schadengutachten exakt und neutral, sichern alle erforderlichen Beweise und weisen den Schadenumfang sowie alle Ihnen zustehenden Ersatzansprüche nach.
Die Auftragsabwicklung über unser Sachverständigenbüro erfolgt flexibel und schnell. Ihr Fahrzeug kann in der Werkstatt Ihrer Wahl, bei Ihnen zu Hause oder an einem sonstigen Standort im Großraum Bremen von uns besichtigt werden. Sie haben die Wahl, wir richten uns gerne nach Ihnen.
Für die Erstellung des KFZ-Gutachtens benötigen wir lediglich die Zulassungsbescheinigung (Teil 1 oder 2), Ihr Fahrzeug und den Fahrzeugschlüssel. Bei einem Haftpflichtschaden sind außerdem die Daten des Verursachers von Bedeutung. Um gegebenenfalls Fragen beantworten zu können, ist es von Vorteil, wenn Sie bei der Besichtigung vor Ort sein können.

Bremen

Kirchbachstraße 137
28211 Bremen
Tel.: 0421 16113067

Weyhe

Dreierweg 5
28844 Weyhe
Tel.: 04203 7421920

Mobil: 0173 9461598
(von 07:00 bis 22:00 Uhr)

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